HAUS SEEFAHRT
Seit 1545 hat sich das HAUS SEEFAHRT die Fürsorge alter Kapitäne sowie deren Ehefrauen und Witwen zur Aufgabe gemacht. Damit gilt die Stiftung als der „älteste noch bestehende Sozialfond in Europa“.
Während die in jedem Jahr gewählten 3 neuen kaufmännischen Mitglieder durch das Ausrichten der Schaffermahlzeit jeweils 2 Jahre nach ihrer Wahl für eine große Außenwirkung und ein ansehnliches Spendenaufkommen sorgen (ohne das die Stiftung ihre Aufgaben nicht erfüllen könnte), tragen die seemännischen Mitglieder durch die Zahlung ihrer Beiträge ebenso ihren finanziellen Anteil.
Die Tradition wahren, die grundsätzliche Aufgabe nicht aus den Augen verlieren, dabei dem jeweiligen Heute entsprechend zu handeln - das hat HAUS SEEFAHRT durch die Jahrhunderte getan, und das soll es auch weiterhin tun können.
Grundaufgaben
Die Leistungen bestehen heute darin, dass auf dem Seefahrtshof in Bremen-Grohn 36 Wohnungen für Ehepaare und Witwen zur Verfügung gestellt werden, die abhängig von Verfügbarkeit, Zeitpunkt der Antragstellung und Bedürftigkeit von seemännischen Mitgliedern im Ruhestand und anderen bedürftigen Seeleuten, die nicht zu HAUS SEEFAHRT gehören, mietfrei genutzt werden können. Witwen Seemännischer Mitglieder, die ausserhalb der Stiftung leben, werden, ebenfalls abhängig von der Bedürftigkeit, durch Zahlungen sogenannter Quartalgelder unterstützt.
Wem dient es
Kapitäne oder Schiffsoffiziere die ein gültiges Befähigungszeugnis ohne Einschränkung in den nautischen Befugnissen zum Kapitän besitzen und mindestens zwei Jahre als Kapitän oder nautischer Schiffsoffizier auf einem Seeschiff tätig gewesen sind, können Mitglieder werden.
Als außerordentliche Mitglieder auf Zeit können auch Studenten der Nautik an einer Fachhochschule zugelassen werden.
Mitglied werden